Was S. Chur-Fürstl. Durchl. zu Sachsen [et]c. unser gnädigster Herr/ uns unterm 30. abgewichenen Monats Iulii gnädigst anbefohlen/ solches haben die gesammten Herren Stände des Meißnschen Kreysses/ aus angefügten Abdruck ergangenen/ und in 11. unterschiedenen Puncten besehenden Befehlichs mit mehrern zu ersehen ... : Signatum Dreßden/ am 10. Septembris Anno 1691. / Meißnischen Kreysses verordnete Steuer-Einnehmere ...