Sämtliche Herren Stände von der im Meißnischen Creyß einbezirckten Ritterschafft/ auch Aembter und Städte/ ersehen aus dem an uns ergangenen und hiernechst angedruckten Gnädigsten Befehl mit mehrern/ auff was masse die in verwichenen Jahre gestandene Extraordinar-Verwilligung an Pfennigen und Quatembern auch nunmehro in gegenwärtigen 1692. Jahre continuiret werden solle ... : Signatum Dreßden/ am 25. Ianuarii, 1692. / Meißnischen Kreysses verordnete Steuer-Einnehmere ...