Von Gottes Gnaden/ Wir Johann Georg der Ander/ Hertzog zu Sachsen ... und Churfürst/ ... Fügen allen ... Unterthanen hiermit zu wissen: Nachdeme Unsere löblichen Vorfahren ... Anno 1649. und 1650. als auch Wir Anno 1659. unterschiedene ernste Mandata abgehen ... lassen/ daß Unsere Unterthanen ... nicht allein das Büchsentragens und Platzens in Unseren Gehegen/ Wilpane/ und andern verbotenen Orten/ sich gäntzlich enthalten/ sondern auch ....daß denen Hunden Klöppel fünff Viertel der Ellen lang angehenget .. und ausserhalb der Dorffzäune ... nicht gelassen werden sollen ... : .. geben zu Dreßden den 25. Iulii Anno 1670. ...
Mandat Johann Georgs II. von Sachsen betr. Erneuerung der Mandate von 1649, 1650, 1659 wegen des Büchsentragens, Schießens und Hundehaltung in den Wildgehegen
Schlüsselseiten aus dem Exemplar der ULB Halle: Pon Vf 1020, FK
Format: ca. 61 x 32 cm (aus 2 Teilen zusammengeklebt, Format: 38,5 x 32 cm und 32 x 38,5 cm). - Satzspiegel: 28,4 x 32,7 cm und 28,6 x 29,2 cm