Wir Burgermeister und Rath der Stadt Zwickau/ fügen hiermit männiglich/ insonderheit/ wer entweder Getreyde/ Victualien und dergleichen zu feilen Kauff anher zubringen/ oder alhier einzukauffen gemeinet ... zum Verkauff der Stadt zugeführet und zugebarcht wird ... Zwickau den 11. Augusti, Anno 1692.