Wir Bürgermeister und Rath der Stadt Leipzig haben zwar mehren mahlen/ daß der Churfürstl. Sächs. Policey-Ordnung/ wie auch denen dißfalls absonderlich publicirten ... Mandatis, gemäs/ bey denen ... Messen/ an Feyer- und Sontagen niemand sein Gewölbe/ Laden und Bude öffnen ... solte ... : Signatum Leipzig den