Statuta der Stadt Naumburg/ wie es mit der Succession ab intestato hinführo unter den Bürgern soll gehalten werden : [... gegeben zu Zeitzs/ am Tage Conceptionis Mariae, nach Christi Unsers lieben Herrn und Seeligmachers Geburth Eintausend/ Fünffhundert und im Ein und Sechzigsten Jahre.] / Durch den Hochwürdigen in Gott Fürsten und Herrn Herrn Iulium, weyland confirmirten bestättigten Bischoff des Stiffts Naumburgk