Der Stadt Erffurdt Ordnung/ Das erhöhete Ungeld und die Accisen in der Stadt betreffend : So/ vermög dessen von den fünff Räthen sambt den Vormunderen von Vierteln und Handwerckeren und für den Thoren/ am 17. Novembr. im Jahr 1631. gemachten einhelligen schlusses/ verfast/ und Auff sonderbahres E. E. Raths und der Herren Eltesten Meister und Viere bey der deßwegen am 19. Februarii dieses Jahrs angestelten berathschlagung erfolgtes gutachten publicirt worden ist : [Welches geschehen ist am 19. Februarii im Jahr 1635.]