Unsere Freundliche Willfahrung zuvor/ Ehr-Würdige und Wohl-gelahrte günstige gute Freund Was gestalt Seine Chur-Fürstliche Durchl. zu Brandenburg ... Dero [...] / Chur-Fürstl. Brandenb. Zur Regierung und Consistorio des Hertzogth. Magdeb. verordnete Cantzler und Räthe. [S.l.], 1686