Unsere von Gottes Gnaden/ Georg Wilhelms/ Marggraffens zu Brandenburg/ ... Verordenung: Wie es hinfüro in unserm Lande der Marck/ und den darzu gehörigen [...]. [S.l.], 1622
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1 [Ohne Titel]
2 I. Von Grentzen und Wildfuhren.
8 II. Wie es mit denen so auff unsern Heyden Lager: und Raff-Holtz/ ümb gebürlichen Miethabern: Ingleichen frey Brennholtz darauff zu holen macht haben/ gehalten werden sol.
12 III. Wann/ durch wen/ und wie die Holtzmärckte und Anweisungen sollen gehalten werden.
16 IV. Folget der Kauff und wehrt des Holtzes.
24 V. Vom Stamgelde.
25 VI. Von Pfandung des stehenden Holtzes.
25 VII. Von frembden Pawren so dem Ampte nicht unterworffen und gleich sehr Landsassen sein.
26 VIII. Von Pawren und andern/ so Außländisch.
26 IX. In Gemein.
27 X. In Gemein von Städten.
28 XI. Die AmbtsPawren belangende.
28 XII. In Gemein.
28 XIII. Von unbefügten Jagen/ Schiessen/ und andern eingriffen.
30 XIV. Von den Hunden.
31 XV. Von den Sageblöcken/ welche die Müller umb die Helffte schneiden.
32 XVI. Von der Eichell und Buch-Mast.
34 XVII. Von Hütungen in unsern Gehegen und Wildfuhren.
36 XVIII. Von Hütungen in Gemein.
37 XIX. Von Radung und außkäuffung der Aecker.
40 XX. Vermietung der Fischerey.
42 XXI. Von Auffgehung des Fewrs.
43 XXII. Von Beuten: Zeitlern/ Therbrennern und Kohlenschwelern.
45 XXIII. Von Ottern und Mardern.
46 XXIV. Von abscheuchung und kehrung des Wildpraths.
47 XXV. Von Hirschstangen und Wildprath/ so sich spiesset/ und sonsten ungefehr ins Wasser umbkömpt.
48 XXVI. Von Jungen Endten/ und anderer Gevögel Eyer.
49 XXVII. Von Dohnen.
50 XXVIII. Von Gehägen.
51 XXIX. Von berechnung/ und einbringung/ der Holtz: und Mastgelder/ auch der Straff: und Pfandgesellen/ und andern zustehenden Waldnützungen.
53 XXX. Verordnung und Mandat wie die Jenigen/ so sich des Wildpraths schiessens unterstehen/ gestraffet werden sollen
58 XXXI. Beschluß und vorbehalt bey dieser Ordnung.
59 XXXII. Der Heydereuter und Heydeläuffer Eydt
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61 Index der jenigen Titulen, welche in der Churfürstl. Holtz-Ordnung gedacht werden.
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