Der Uhralten Löblichen Stadt Magdeburgk Gerichts Ordnung und Process : Zusampt zweyen unterschiedenen Registern. Eines über die titulos. Das Ander über die Wort nach Ordenung deß Alphabets ; [So geschehen und geben den 4. [...]. Magdeburg : Müller, 1663
Content
Vorderdeckel
Titelblatt
Vorwort
Titul I. Von dem Richterlichen Ampt.
3 II. Von den Secretariis Actuariis, Notariis unnd Schreibern/ die entweder zu gütlichen Handlungen oder auch Rechtlichen Processen verordnet/ oder sonsten ihre Verrichtung haben.
4 III. Von Advocaten und Procuratorn.
7 IV. Eyd der Actuariorum und Notariorum so zu den Rechtssachen verordnet.
8 V. Eyd des Secretarii Notariorum und Schreiber so den gütlichen Verhören und Handlungen beywohnen/ und anderer Rahts und GerichtsSchreibere ins gemein.
8 VI. Eydt der Advocaten.
9 VII. Von dem Advocato Fisci und desselben Eyde.
10 IIX. Von den Pedellen und derselben Eyde.
11 IX. Von der Citation.
12 X. Von Prorogationen der angesetzten Rechts Termine.
13 XI. Vom Rechtlichem Einbringen.
16 XII. Von der Klage.
17 XIII. Von Enderung und Verbesserung der Klagen.
18 XIV. Von Summarischen Sachen/ darinnen kein ordentlich Klaglibel und Litis Contestation erfordert wird.
22 XV. Von der Widerklage.
24 XVI. Von dem Anwalden und deroselben Mandaten.
26 XVII. Von den WeibesPersonen.
26 XIIX. Von den Vormunden oder derselben Actorn.
27 XIX. Von den aussenbleibenden Partheyen und wie wieder dieselben procdiret werden sol.
30 XX. Von den Dilatorischen oder verzüglichen Exceptionen.
31 XXI. Von der Exception Spolii.
32 XXII. Von den Preremptorischen oder zerstörlichen Exceptionibus.
33 XXIII. Von der Exception Compensationis.
34 XXIV. Von der Gewehr.
34 XXV. Vom Vorstande.
35 XXVI. Von der Litis denunciation oder Ankündigung des Krieges.
36 XXVII. Von der Intervention.
37 XXIIX. Von der Litis Contestation.
38 XXIX. Von Reassumtion des Processus.
39 XXX. Von Delation und Relation der Eyde/ auch vom Eyd vor gefehrde.
42 XXXI. Wann ein auffgelegter Eydt geleistet werden sol.
44 XXXII. Durch wen und wie ein Collegium oder Commun, die deferirten Eyde schweren soll.
44 XXXIII. Von Vertretung der Gewissen/ auch/ ob und wie die Eydesleistung der Erben zu erkennen sey.
33 XXXIV. Was nach geleistetem Eyde geschehen sol.
33 XXXV. Von der Beweisung.
52 XXXVI. Von dem Kegenbeweiß.
55 XXXVII. Von denen Zeugen/ so soch Zeugnüß zu geben ohne erhebliche Ursach verwegern/ und mit was poen sie dazu zu bringen.
55 XXXIIX. Von den Außländischen Zeugen.
56 XXXIX. Von den Briefflichen Urkunden.
57 XL. Von Recognition der Briefflichen Urkunden.
59 XLI. Von Edition der Briefflichen Urkunden/ so einer bey seinem Gegentheil suchet.
60 XLII. Von dem Gegenzeugnüs ad perpetuam rei memoriam oder zum ewigen Gedächtnüs.
38 XLIII. Von Beweisung durch Augenschein und Rechnung.
38 XLIV. Von den Notariis Causae & Adiunctus, wessen sie sich bey dem Examine verhalten sollen.
66 XLV. Wie auff die Publicirten Beweißverfahren werden sol.
70 XLVI. Von dem Eyde/ so zu Erfüllung der Beweisung aufferleget wird.
71 XLVII. Von dem Verminderungs Eyde.
71 XLVIII. Von dem Iuramento purgationis.
72 XLIX. Vom dem Eyd Malitiae.
72 L. Von der Praescription, und ob über derselben/ wann sie ex Actis dargethan/ ex officio, erkennet werden könne.
73 LI. Von Verfassung und Publicirung der Urthel und Decreten.
73 LII. Von der Leuterung und Oberleuterung.
77 LIII. Von den Appellationen.
79 LIV. Von den Expensen Gerichtskosten und derselben moderation.
81 Von der Nullität.
82 LVI. Von der Execution und Hülffe auff die ergangene Urthel.
89 LVII. Wie die Gläubiger ihrer Schulden/ nach einander bezahlet werden sollen.
90 LIIX. Von denen Gleubigern/ welche die Praerogativen oder den Vorzug haben/ daß sie vor allen andern bezahlet werden sollen.
92 LIX. Von denen Gläubigern/ welche neben der dinglichen Gerechtigkeit/ ex Personali Privilegio eine Priorität und Vorzug haben.
95 LX. Von denen Gleubigern/ welche allein ein dinglich Recht haben.
96 LXI. Von den Stilschweigenden Pfande.
98 LXII. Von der außdrücklichen Verpfendung.
102 LXIII. Von dem dinglichen Rechte/ so durch die Hülffe erlanget wird.
103 LXIV. Von dem dinglichen Recht/ so man durch Arest erlanget.
104 LXV. Von den Gleubigern/ welche kein dinglich Recht haben/ sondern allein personaliter privilegiret seyn.
105 LXVI. Von den Chirographariis und gemeinen Gleubigern.
105 LXVII. Von dem Arest und Kummer.
111 LXVIII. Von der Inquisition in Peinlichen Sachen.
114 Taxa und Moderation Welcher Gestalt es künfftig in unser Stadt mit den Gerichts-Advocaten, Schreib- unnd andern Gebühren/ in Bürglichen/ Peinlichen/ und allen andern Sachen/ nach itziger Zeit Beschaffenheit gehalten werden sol.
Index Titulorum Der Wilkühr unnd GerichtsOrdnung. Nach Ordnung des Alphabeti.
Rückdeckel