Der Stadt Magdeburgk Reformirter Wilkühr und Statuta : [Geschehen und publiciret, Freytags ... den 4. Martii Anno Christi 1625.]. Magdeburgk : Betzel, 1625
Content
Vorderdeckel
Kupfertitel
Vorwort
Privilegium Eines Ehrnvesten Raths dero Stad Magdeburg/ uber den Reformirten Wilkühr und GerichtsOrdnung.
1 Der Erste Theil/ deß Magdeburgischen Willkührs.
1 I. Von dieser Stadt Fundation, Standt und dazu gehörigen Käyserlichen Freyheiten und dero Confirmationen.
2 II. Von den Eyden dieser Stadt.
2 III. Erwehlete RathsPersonen sollen der Köhr folgen.
3 IV. Das Bawrding betreffent.
V. Todesfall der Bürgermeister.
5 VI. Vom Bürgerrecht.
5 VII. Vom BürgerEyd.
7 IIX. Vom Proceß Erstlich von der Citation.
9 IX. Von den Partheyen.
9 X. Von Selbgerichten.
10 XI. Von Erster Instantz.
12 XII. Von Advocaten.
14 XIII. Wie der Rechtenden Partheyen Sachen/ also zu vorhandeln/ das allen unsern Bürgern/ Arm und Reich/ kurtz/ gut/ gleich/ und unpartheylich Recht ertheilet werden möge.
20 XIV. Execution in richtigen bekanten Schuldsachen.
22 XV. Von Frevelhafften Appelationen.
27 Der Ander Theil.
27 I. Von heimlichen Verlöbnüssen.
31 II. Das keiner unter Ein und zwantzig Jahren/ sein unbeweglich Gut/ ohne Vormünden und der Obrigkeit decret verkäuffen oder verpfänden möge.
33 III. Von Vormünden.
35 IV. Von den jenigen/ so ihre Mündige Jahr erreichet/ und doch propter prodigalitatem ihren Gütern noch nicht vorstehen können.
35 V. Von LeibRenthen.
36 VI. Von Zinsen.
37 Der Dritte Theil.
37 I. Von Radelebe und Heergewette.
37 II. Ius Retorsionis.
38 III. Von Testamenten/ oder Ubergaben/ uffa Todesfall oder andern letzten Willen/ so gerichtlich oder vor gehegtem Banne gemachet werden oder geschehen.
43 Vierdter Theil. Von allerhand Straffen Peinlichen Fällen.
43 I. Von Bröcken oder vorbrechen.
44 II. Vertheidigung gegen der Stad Wilköhr und Bröcke.
44 III. Das ein jeder in Geld: Leibes und Lebens/ und andern Straffen mit seiner Unschuld zu hören sey.
44 IV. Von Rottirung.
45 V. Von Wegelagern uberlauffen und außfordern.
46 VI. Von rechter Nothwehre.
46 VII. Von Proceß uber Todschläge.
49 IIX. Von Kampffertigen Wunden.
51 IX. Bürger Todschlag.
53 X. Frömbder Todschlag.
53 XI. De Lenocinio.
53 XII. Von Oberhurerey.
54 XIII. Vom Ehebruch geehlichter und lediger Personen.
54 XIV. Von Jungfrawen Schändern.
55 XV. Hurerey lediger Personen.
55 XVI. De Raptu, Oder von entführung einer Weibes Person wider ihren Willen.
56 XVII. Von entführung einer Weibes-Person mit ihrem Willen.
56 XIIX. Von Reuberey.
57 XIX. MarcktFriede.
58 XX. Von Unstewr.
59 XXI. Von HaußFriedebrechen.
60 XXII. Von Außforderung Schlegerey und loßschiessen.
61 XXIII. Von vergreiffung an den Innungen.
62 XXIV. Von Iniurien wider den Rath und dessen Gliedmassen.
62 XXV. Iniurien wider Innungen/ wie auch wider Privat Personen.
63 XXVI. Von Retorsionen.
84 XXVII. Iniurien an der Stadt Gesinde.
84 XXIIX. Gewalt an deß Raths und der Stad Gesinde.
84 XXIX. Recht Gewichte und Maß zu geben.
65 XXX. Ziese.
66 XXXI. Eingriff im Kauff.
66 XXXII. Kornschiffung.
66 XXXIII. Von pfanden und lästerlichen Briefen in Schuldsachen.
67 XXXIV. Von Pfanden vor Zinß.
67 XXXV. Von Feilung deß Raths Gesinde am Speisekauff.
68 XXXVI. Vom DienstGesinde.
68 XXXVII. Von Knechten/ Mägden/ Junge/ so auß dem Dienste gehen.
69 XXXIIX. Gesinde abspannen.
69 XXXIX. Unrechte Gifft.
69 XL. Gifftgut zu Lehngut.
70 XLI. NachbarRecht.
70 XLII. Vorfesteten Man nicht zu hausen oder zu hegen.
71 XXLIII. Andere Straffwürdige Fälle so in Specie nicht gesetzet/ mit fernerm vorbehalt.
Index und Register eines jeden Theils dieses Wilkührs/ Darin durch die Erste Zahl der Titul/ unnd durch die andere das Blat wird angezeiget.
Rückdeckel