E. E. Hochw. Raths alhier Verordnung/ Wessen Die Bürgere und Unterthanen in- und ausserhalb der Stadt in Aufflauffen/ und andern eilenden Nothfällen ... [...] : Wie solche Anno 1660. revidiret und erneuret/ anjetzo aber zu männigliches Nachricht von neuen zu publiciren der Nothdurfft erachtet worden ; [Publicatum, [...]. Leipzig : Zeidler, [1697]