FewerOrdnung: Wie solche hiebevorn/ von einem Erbarn Rathe/ der Churf. Sächs. freyen Bergkstadt Freybergk, Für gemeine Bürgerschafft daselbsten/ zusammen [...] : [Actum Freybergk/ den 31 Julii, Anno 1616.]. Freybergk : Hoffman, 1616
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Titelblatt
[Ohne Titel]
Der Erste Theil. Was massen ein jeder fleissige vorsorge tragen/ und damit FewersNoth/ so viel immer möglichen verhütet werden möge/ gute auffacht haben soll.
Der Ander Theil. Welcher gestalt/ in entstehender Fewersnoth/ (die Gott der Allmechtige Väterlich verhütten wolle) ein jeder sich verhalten sol.
Der Dritte Theil. Wessen nach geleschetem oder gedempffeten Fewer/ man sich sol zuverhalten haben.