Sol geben/ dem Hauptleuten seiner Pfarr/ damit auff die nechstkünfftigen Tage/ bey dieser höchst gefährlichen Zeit/ die Stadtgräben mögen auffgeeiset werden. [...] : Signatum Erffurdt/ den Anno 164 E. E. Raths hierzu verordnete Commissarii. [S.l.], [vor 1650]
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