Churfürstliche Sächsische Zien Bergkwergs Ordnung zum Eybenstock : Wie solche auffs newe ubersehen/ an etlichen Orthen nach gelegenheit des jetzigen auffstandes geendert und vermehret/ Auch den Bergkbeampten und Bergk-Leuten [...] / [Von Gottes Gnaden/ Wir Johann George, Hertzog zu Sachssen/ Jülich Cleve unnd Bergk ...]. Freybergk : Hoffman, 1615
Content
Vorderdeckel
Titelblatt
[Ohne Titel]
6 I. Articul. Wie der Bergkmeister Mutunge annehmen und verleyhen sol.
7 II. Art. Welcher gestalt der Bergkmeister Mutung weigern mag.
7 III. Der Bergkmeister sol am Sonnabend Verleyhe: Frist: und andere Bergksachen verrichten.
8 IV. So die Gewercken Lehen vom Bergkmeister erlanget/ und dieselben wolten vermessen lassen.
10 V. Bergkmeister sol irrige Sachen/ beneben dem Geschwornen und andern Bergkverstendigen/ mit allem fleis anhören/ und dieselbigen vertragen und entscheiden.
11 VI. Mühlstädte oder Bochwergke zuverleyhen.
11 VII. Wo jemand einen für dem Bergkmeister zuverklagen hette.
12 VIII. Der Bergkmeister und Geschworner sollen niemand vorlegen.
12 IX. Bergkmeister wie er sich mit alter verlegener Zeuchenverleyhung verhalten sol.
13 X. Keinem Gewercken künfftig zugestatten/ sein Alter im Felde durch Frist oder List zu erhalten.
14 XI. Bergkmeister und Geschworner sollen fleissig in ihrem Ampte seyn.
16 XII. Gegenschreiber belangende.
17 XIII. Den Bergkschreiber betreffende.
19 XIIII. Seiffner und Mühlarbeiter belangende.
19 XV. Schichtmeister/ Steiger/ Mühlmeister und Schmeltzer.
21 XVI. OberMühlmeister.
22 XVII. Zubuß anzulegen/ Retardat einzuantworten/ und wie mit den Theilen/ so gemeinen Gewercken zugeschrieben sind/ zu handeln.
23 XVIII. Wie die Arbeiter zu der Arbeit auff dem Waldt/ und wider davon gehen sollen.
24 XIX. Die Gewercken so Vorlag auff ihre Gebewde bekom[m]en/ und doch die Arbeiter mit auszahlung ihres Lohns verziehen.
25 XX. Vorlag belangende.
26 XXI. Häyer und ArbeiterLohn/ sol durch den Bergkmeister gebessert werden.
27 XXII. Wann man auff dem Bergkwerg/ auch in Mühlen und Weschen verdingen sol.
27 XXIII. Steigerung der Löhne.
28 XXIV. Schmeltzen belangende.
29 XXV. Wie man Lehen und Zechen bawen sol.
30 XXVI. So Zien gemachet/ wie viel der Centner halten sol.
31 XXVII. Das böse untüchtige Zien sonderlichen zu zeichnen.
32 XXVIII. Es sol niemand keinen Zienstein ungewogen und unverzehendet kauffen.
32 XXIX. Lübnüß und ubrige Zehrung nicht zugestatten.
33 XXX. MeßKübel.
33 XXXI. Was vor Müntze sol außgegeben/ und damit gelohnet werden.
34 XXXII. Holtzes Freyhung.
35 XXXIII. Stollen Gerechtigkeit.
35 XXXIV. Büchsenpfennige belangende.
36 XXXV. Bergksachen in dieser Ordnung nicht begrieffen.
37 XXXVI. Von Erhaltung Friedes und Einigkeit/ Auch wie man sich gegen Todtschlägern halten solle.
37 XXXVII. Erbtheil belangende.
39 XXXVIII. Von Seiffen/ welche auff diesen unsern Wälden gelegen.
40 Straffe derer/ die diese Ordnung nicht halten/ und auch nicht halten wollen.
Register uber den Inhalt aller Articul in vorhergehender Zien BergkwergsOrdnung begrieffen/ nach dem A. B. C. gerichtet.
Rückdeckel