Des Fürsten=||thumbs Würtemberg hieuor || außgangne/ vnnd jetzo von newem gebesserte vnd || gemehrete Houegerichtsordnung/ wie es || künfftiglich in den Händeln/ an dassel=||big erwachsend/ gehalten wer=||den solle:||(Geben ... || den sechs vnd zwentzigsten || Apprilis ... || Tau=||sendt/ Fünffhundert/|| Fünfftzig vnd || siben Jar.||)