Wobey gefüget ist die Lob-Rede an die Von Ihro Königl. Maj. in Preussen, in Dero Landen bestallte und verordnete und nunmehr Bey jeder Stadt und Gerichts-Platz in gewisser Zahl gesetzten Herrn Advocaten Jhrer gegenwärtigen Dignität betreffende ; Nebst dem Königlichen Rescript und Edict