Acten-mäßige Facti Species, und Rechts-gegründeter Beweiß, daß der Geheime-Rath Avemann Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. zu Sachsen-Gotha wegen des ehemals von ihm dirigirten Engel- und Holländischen Subsidien-Negotii, und der dabey fürgekommenen considerablen Unterschleiffe Red- und Antwort zu geben schuldig, ... daß derselbe manifeste in die Straffe der Sächsischen Acht verfallen, und Se. Hoch-Fürstl. Durchl. zu Sachsen-Gotha daher pleno jure berechtiget, ohne sich an die Avemannischen nichtigen Ausflüchte zu kehren, den angefangen Fiscalischen Process fortgehen zu lassen : Nebst Beylagen No. I. - XXXIX.