Von Gottes Gnaden, Friedrich August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg, Engern und Westphalen, [et]c. Chur-Fürst [et]c. [et]c. Liebe getreue. Ob Wir wohl gehoffet, daß die fernere Prolongation des ... sub dato den 3ten Iun. a. c. ins Land ergangenen Generalis, bis mit Ende Octobris dieses Jahres limitirten allgemeinen Getreide-Ausfuhr-Verboths nicht nöthig fallen würde : So finden Wir jedoch, da sowohl durch die angehaltene naße Witterung und ... Ueberschwemmungen die ... Erndte ... sehr vereitelt worden, ... verbothen gewesene Ausfuhre ... nunmehro bis auf weitere Anordnung, ... zu untersagen, ... : Datum Dreßden, den 10. Septembris, 1771 / [Adolph Heinrich von Schönberg]