Demnach Seiner Königlichen Majestät in Preussen Unserm Allergnädigsten Herren [et]c. Der zuverläßige Bericht geschehen, was gestalt man zu Düsseldorff eine grosse Menge sehr unterhältiger gantze und halbe Stüber, unter dem Nahmen Gülich- und Bergische Landt-Müntze, zu pregen würcklich im Wercke begriffen ...Als werden nunmehro krafft dieses Patents obgedachte .... Stüber .... gäntzlich verruffen und ... verbothen ... : Signatum Cleve in Unserm Regierungs-Raht, den 3. Januarii 1737. / Johann Conradt Freyherr von Strünckede zu Strünckede J. P. von Raesfeldt, C. ...