Carl Friderich Elsäßer Lic. und des Herzoglich-Würtemberg. Hofger. Advoc. von dem lebhaften practischen Gebrauch des justinianisch-römischen Rechts bey den höchsten Reichsgerichten, in so fern aus ganz römischen Grundsäzen ein Rechtsanspruch erwachst, wider diejenigen, welche demselben eine vielfältige practische Anwendung in den teutschen Gerichten absprechen