Wir Königliche Preuszische Statthalter, Würcklich Geheimer Stats- und Kriegs-Raht ... des Fürstenthums Halberstadt ... Fügen hiermit Jedermänniglich zu wissen, nachdem Se. Königl. Majestät in Preussen ... Uns per Speciale Rescriptum ohnlängst ernstlich anbefohlen, daß in vorigen 1704ten Jahr publicirte Edict wegen verbottener Ausführung der Pferde ... Durch noch mahlige publicirung zu renoviren ... : Halberstadt den 26. Decebr. 1705.