Von Gottes Gnaden, Friderich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c. Unsern [et]c. Nachdem Wir mißfällig vernehmen, daß boshaffte und verruchte Leute ... in Unsern Landen, theils auf Unsere eigene, theils auf derer Privat-Entrepreneurs-Kösten angelegte Baum-Schulen und Plantagen der weissen Maulbeer-Bäumen ... zu beschädigen, und zu ruiniren; So befehlen Wir ... daß sie alle vier Wochen, das unterm 15 Dec. 1746 wegen Beschädigung derer Maulbeer-Bäume emanirte Edict ... abkündigen ... : [Berlin den 29. Aprilis 1749.] / [Auf Sr. Königl. Majestät Special-Befehl. von Cocceji. von Bismarck. von Danckelmann...]