Von Gottes Gnaden, Friedrich August, König in Pohlen [et]c. Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg, Engern und Westphalen [et]c. Chur-Fürst [et]c. Es sind zwar die Unter-Obrigkeiten, als unter denen eingesendeten Brand-Cassen-Beyträgen viele ... gäntzlich abgesetzte und verrufene Müntz-Sorten eingekommen, durch eine General-Verordnung ... angewiesen worden, daß sie dergleichen Ungebührnis abstellen ... : Datum Dreßden, am 19. Aug. 1763