Demnach neülich in der Nacht zwischen 1. und 2. Septembr. a. c. eine gottlose Diebes-Rotte zu Nohre, einem in der Graffschafft Hohnstein liegenden Dorffe auff dem Adelichen Gerichts-Hoffe daselbst, der Wohlgebohrnen Frau Geheimbten Räthin und Hoff-Cammer-Præsidentin Wittben von Gladebeck, in ein gemauretes Gewölbe mit grosser Force ... ein gebrochen, und ... Gelder und Sachen gestohlen ... : [Geschehen Nohra den 3. Septemb. An. 1704.] / Hoch Adel. Gladebeckische Gerichte daselbst. Johann Herman Triseberg]