Abschrift. Seine Königliche Majestät haben aus der vorgelegten Instruction des General [et]c. Directorii bemerkt, wie dringend demselben bey allen vorkommenden Geschäften eine collegialische Bearbeitung empfohlen worden; es ist Allerhöchstdenenselben aber nicht unbekannt geblieben, daß diese Vorschrift nicht zur Ausübung gekommen ... Seine Königl. Majestät haben daher bereits die nöthige Veranstaltung getroffen, daß eine vollständige Instruction ... entworfen werden soll ... Bis dahin ... wollen Se. Königl. Majestät ... folgendes interimistisch verordnen ... : [So geschehen Berlin den 19. März 1798.] / [Friedrich Wilhelm.]