Von Gottes Gnaden Ernst Friedrich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Vester Rath, Hochgelahrte Räthe ... Wir haben bißanhero mißfällig wahrnehmen müssen, welchergestalt nicht nur bey Unserer Regierung, sondern auch in Aemtern und andern Nieder-Gerichten in denen Rechtshängigen Processen von denen Partheyen und deren Anwälden ... : [ Hildburghausen, den 30. Maij 1736. ...]
Verordnung Herzogs Ernst Frriedrich von Sachsen-Hildburghausen vom 30. Mai 1736 über Erhebung von Succumbenzgeldern bei Einlegung von Appellationen und dergleichen