Demnach, sowohl zur Erleichterung des Fortkommens der Reisenden, als selbst zum Vortheile der Postmeister und Posthalter, vermöge gnädigsten Befehls, d. d. 1. huj. wegen der Extra-Posten verordnet worden, daß, wenn nur eine Person, nebst ... Coffre, und Mantelsack, beydes zusammen, nicht über 100. Pfund schwer ...die Bezahlung auch nur auf Zwey Pferde geleistet werden solle ... : Signatum Leipzig den 14. Septembr. 1769. ...