Title | Wir Friedrich Augustus, von GOttes Gnaden, König in Pohlen, Groß-Hertzog in Litthauen, Reußen, Preußen, Mazovien, Samogytien, Kyovien, Vollhinien ... Fügen hiermit Jedermänniglich zu wissen: Nachdem Wir eine Zeitlang wahrgenommen, wie Unseren am 14. Junii 1659. und 10. Julii 1671. wie auch 29. Aprilis 1679. wegen des Fehr-Schiffes auff der Mulde zu Wurzen und des daher schuldigen Fehr-Geldes, ausgefertigten und publicirten Patenten schnurstracks zuwieder, nicht nur ihrer viele, sonderlich aber von Hoff-Bedienten, der Miliz, Benachbarten ... sich einer Fehren-Freyheit anzumaßen, sondern auch ... ermeltes Fehr-Schiff nicht zu gebrauchen, sondern bey kleinen Wasser durchzufahren und zu reiten, das geringste nicht zu entrichten ... daß Wir dannenhero der Nothdurfft befunden ... gegenwärtiges Fehren-Mandat ... zu publiciren ... : So geschehen und gegeben zu Dreßden, am 26sten Septembris, Anno 1711. Augustus Rex |