Auf Sr. Chur-Fürstl. Durchl. zu Sachsen gnädigsten Befehl, soll an Dero Hofe, wegen erfolgten Ablebens des weyland Durchlauchtigen Fürsten und Herrn, Herrn Ernst Friedrichs, Herzogs zu Sachsen-Coburg, eine Cammertrauer auf Drey Wochen ... folgendergestalt angelegt und getragen werden: ... : Dresden, am 22sten Sept. 1800. Chur-Fürstl. Sächßl. Ober-Hof-Marschall-Amt.