Auf Sr. Chur-Fürstl. Durchl. zu Sachsen gnädigsten Befehl, soll an Dero Hofe, wegen erfolgten Ablebens des weyl. Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Heinrich Friedrich, Herzogs von Cumberland, Königl. Hoht. eine Cammer-Trauer auf Zwei Wochen angelegt, und ... getragen werden. : Dresden, am 9ten Octobr. 1790. Chur-Fürstl. Sächßl. Ober-Hof-Marschall-Amt.