Der Durchlauchtigste Chur-Fürst und Herr, Herr Friedrich August, Hertzog zu Sachßen [et]c. unser gnädigster Herr, haben die, auf das herannahende 1774ste Jahr, von E. getreuen Landschaft, bey letzt gehaltener allgemeinen Landes-Versammlung, zu Verzinsung und successiver Abtragung derer Steuer-Schulden, ingleichen zu Unterhaltung der, zum Schutze hiesiger Lande, erforderlichen Miliz ... bewilligte und in dem Land-Tags-Abschiede vom 14. Januar. 1770. gnädigst acceptirte Land- Tranck- Pfennig- und Quatember-Steuern, auch Imposten von Stempel-Pappier und Spiel-Charten, ingleichen Personen-Steuer- und Mahl-Groschen-Abgabe ... an die, in den Thüringischen Creyß einbezirkten Herren ... anzubefehlen ... : [Signi[i]. Langensaltz, den 28. Decembr. 1773.]