Das Selige Leben und Sterben der wahren Gläubigen, Ward aus Rom. XIV. v. 7. 8. 9. Als Der Hochwürdige und Wohlgebohrne Herr, Herr Ludwig von Oppen, Des Bischöflichen Hohen Dohm-Stiffts zu Brandenburg gewesener Subsenior und Königlicher Preußischer hochbestalter Land-Raht, auf Frederstorff Erb-Herr, Jn sein Erb-Begräbniß daselbst Am 2. Febr. 1716. beygesetzet wurde, Durch eine in der Dohm-Kirchen zu Brandenburg gehaltene Gedächtnis-Predigt, Vorgestellet / von M. Bernhard von der Linden, an gedachter Kirchen Pastorn und Inspectorn