Pro Memoria : Se. Hochfürstl. Durchl. zu Sachsen-Gotha und Altenburg, Ober-Vormund und Administrator zu Sachsen-Weymar und Eisenach, mein gnädigster Fürst und Herr, haben nicht anders, als mit besonderer Befremdung das Reichs- Gesetz- und Verfassungs-widrige Attentatum vernehmen können, so daß Hochfürstl. Hauß Sachsen-Saalfeld, vermittelst anmaßlicher Bevollmächtigung eines denen Reichs-Geschichten unbekannten provisorischen Comitial-Gesandtens, gesammten Chur-Fürsten ... aufdringen zu wollen, sich beygehen lassen ... ; [Regensburg, den 23. Aug. 1748.] / [Hannß Georg von Geismar]