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Estor, Johann Georg: Johann George Estors vicecanzlers gründlicher beweis des grosen unterschides zwischen dem hohen und nidern reichs- auch landsässigen adel, imgleichen den [...]. Marburg : Ebersbach, 1751
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Vorderdeckel
Titelblatt
[Erster theil.]
Erstes haubtstück, darinnen gezeiget wird, daß in ansehung des hohen adels eine landsässige oder titular-reichsgräfin nicht besser als eine adeliche sey.
16
Zweites haubtstück, darinnen erwiesen wird, daß die ehe eines fürsten mit einer adelichen, und also auch einer titular-oder landsässigen reichsgräfin den Teutschen staats- und lehn-rechten zuwider laufe.
61
Drittes haubtstück, worinnen dargethan wird, daß die wider die Teutsche gewonheiten getroffene ehen in der kaiserlichen wahl-capitulation verboten seyn.
73
Viertes haubtstück, darinnen gezeiget wird, daß die erbverbrüderung der chur- und fürstlichen häuser Sachsen, Brandenburg und Hessen eine standesmäsige heirat der erbverbrüderten erfordere.
81
Fünftes haubtstück, welches erhärtet, daß die herren landgrafen zu Hessen auf die standesmäßige vermälungen iederzeit gesehen.
97
Sechstes haubtstück, dainnen gezeiget wird, daß die grafen von Stahrenberg ursprüngliche Ober-Oesterreichische von adel, und annoch würckliche landsassen seyn.
111
Das sibente haubtstück leget vor augen, daß die ehegattin des prinzen Constantins von Hessen-Rotenburg, Sophia Maria Eva, gräfin von Stahrenberg, nicht standesmäsig sey.
Andrer theil, darinnen die von seiten Hessen-Rotenburg jüngsthin gefertigte vermeintliche Verthaidigung kürtzlich beleuchtet wird.
Erstes haubtstück, welches eine vorerinnerung und die veranlassung zu diesem zweiten theile, anbeneben eine widerlegung des vermeintlichen Hessen-Rotenburgischen erstgeburtsrechts enthält.
122
Zweites haubtstück, von der Hessen-Rotenburgischen anmaslichen heruntersetzung des fürstlichen Hessischen hauses, und unternommener erhebung des gräflichen Stahrenbergischen geschlechtes über jenes.
127
Drittes haubtstück, von der vermeintlichen gleichstellung der herren landgrafen zu Hessen, und deren abstammung von einem major domus mit den grafen von Stahrenberg.
132
Viertes haubtstück, vorgeben von dem angeblichen herrenstande, mittlerer zeiten, der grafen von Stahrenberg.
137
Fünftes haubtstück, von der ehe mit einer prinzessin aus einem suveränen hause.
139
Sechstes haubtstück, beweis, daß die abstammung aus dem herzoglichen hause Curland alt-fürstlich sey.
152
Sibentes haubtstück, ablehung des von den ehemaligen Schlesischen herzogen hergeholten einwurfs, zur bemäntelung der standes-gleichheit.
156
Achtes haubtstück, unerfindliche gleichstellung eines prinzens von Hessen, mit einer gräfin von Stahrenberg.
160
Neuntes haubtstück, von der ersonnen gleichstellung einer königlichen prinzessin von Grosbrittanien mit einer gräfin von Stahrenberg.
162
Zehntes haubstück, darin erwiesen wird, daß die jenige angebliche geschlechts herkunft, welche bei der gräflichen von Stahrenbergischen standes-erhebung von disem adelichen geschlechte an handen gegeben, ... die gerühmte abstammung weder beglaubige, noch einen vermeintlichen alt-fürsten-mäsigen grafenstand erhärte.
166
Eilftes haubtstück, daß die söhne der izigen ehegenossin des prinzen Constantins von Hessen-Rotenburg in dem väterlichen apanagio als der quart des nidern fürstenthums Hessen, und der nideren grafschaft Catzenelnbogen zu folgen nicht berechtiget seyn.
Inhalt der capitel.
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