Corpus Juris Foeminini. Das ist: Uhraltes, Durch die veränderliche Zeiten verblichenes, und nun aufs neue wieder hervor gesuchtes Weiber-Recht : samt beygefügter Historischer Erzehlung, Wann dasselbe aufgekommen, was es nach und nach vor Veränderungen erlitten, und wie es ... von seinem Untergang [...]. [S.l.], [ca. 1730]