D. Johann Peter Millers theologischmoralische Abhandlung vom Eide, Meineide und von Gelübden : Ein freyer Auszug aus dem sechsten Theile der Mosheim. Sittenlehre. Leipzig : Weygand, 1771
Inhalt
- Vorderdeckel
- Titelblatt
- Vorrede.
- Abhandlung vom Eide, Meineide und von Gelübden.
- I. Beschreibung eines Eidschwurs.
- 5II. Eintheilung der Eide.
- 6III. Lehrsätze vom Eide.
- 7IV. Bedingte Nothwendigkeit und Ursprung der Eide.
- 13V. Beweis, daß Christen mit gutem Gewissen rechtmässige Eide ablegen können.
- 28VI. Eide sind nur im höchsten Nothfalle und also nur selten, erlaubt.
- 30VII. Sie müssen auf die Religion des Schwärenden gegründet werden.
- 31VIII. Worin eigentlich die Verbindungskraft eines Eides bestehe?
- 32IX. Nichtigkeit der Versprechungseide über unmögliche und unerlaubte Dinge.
- 40X. Wie man sowol falsche Eide, als Meineide verhüten müste?
- 46XI. Insondere von der Verhütung der Meineide.
- 61XII. Der Eid muß ohne arglistige Verdrehung und Misdeutung der Worte geschworen werden.
- 67XIII. Erörterung einiger Gewissensfragen von Eiden.
- 82XIV. Zusatz von Gelübden.
- In der Weygandischen Buchhandlung in Leipzig sind verlegt und zu haben:
- Rückdeckel