Kurzgefaßte Abhandlung von Bau- und Beßerung derer Strasen im Churfürstenthume Sachßen, als eine auf die Erfahrung gegründete Probe der Strasen-Bau-Ku [...]. Leipzig und Zwickau : Stieler, 1768
Inhalt
- Vorderdeckel
- Exlibris
- Titelblatt
- Inhalt der Abhandlung.
- Einleitung.
- Allgemeine Abhandlung.
- 9Erster Abschnitt. Von Benenn- und Eintheilung auch Nutzen derer Strasen in Chursachßen.
- 13Anderer Abschnitt. Von denen verschiedenen Grundlagen oder Terrains derer Strasen.
- 16Dritter Abschnitt. Von denen zum Strasenbau erforderlichen Materialien und deren Känntniß.
- 24Vierter Abschnitt. Von denen, zum Strasenbau angestellten Commissarien, Beamten und Unterbedienten, auch derer erstern Direction, Dienstverrichtung und Schuldigkeit.
- 34Fünfter Abschnitt. Von derer, an der Strase liegenden Grundbesitzere Obliegenheiten, in Absicht auf die Strase.
- 37Sechster Abschnitt. Von den allgemeinen Schuldigkeiten derer Chursächsischen Unterthanen beym Strasenbau.
- 41Siebender Abschnitt. Von denen, mit privat Personen geschloßenen Straßenbau- und Straßenerhaltungs-Contracten im Ganzen oder über besondere Arbeiten.
- 45Achter Abschnitt. Allgemeine Sätze, so in folgenden angewendet werden.
- Besondere Abhandlung.
- I. Von denen, zum Strasenbau gehörigen Haupt- und Nebenarbeiten.
- 51Erster Abschnitt. Vom Planiren.
- 53Anderer Abschnitt. Vom Nivelliren oder Abwägen der Strase.
- 56Dritter Abschnitt. Von denen Seitengräben.
- 61Vierter Abschnitt. Von Abschlägen.
- 62Fünfter Abschnitt. Von Auffschlägen.
- 66Sechster Abschnitt. Von Strasenbrücken oder Schleusen, deren Nutzen und Nothwendigkeit.
- 69Siebender Abschnitt. Von denen Distanzsteinen und deren Nutzen.
- 72Anhang. Von denen die Strasen gesetzten Baumalleen, und in wie fern solche nützlich oder schädlich seyn können.
- II. Von der Verschiedenheit des Strasenbaues, nach denen Grund- oder Erdlagen, auch Gränzen der Strase.
- 75Erste Anweisung. Zum Strasenbau auf leimigten und fetten Boden.
- 83Andere Anweisung. Zu Bauung derer, durch Tiefen oder hohle Wege gehenden Strasen.
- 88Dritte Anweisung. Zu Bauung einer, auf sumpfigtem Boden liegenden Strase.
- 91Vierte Anweisung. Zum Strasenbau bey gebürgischen oder bergigten Strasen.
- 94Fünfte Anweisung. Wie Strasen auf festen Boden zu bauen und zu erhalten.
- Sechste Anweisung. Wie die an Flüssen weggehenden Strasen zu erhalten und zu beßern.
- Rückdeckel