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Versuch Über Die Zweckmässigste Methode Liturgische Verbesserungen Einzuführen : Mit Vorzüglicher Rücksicht Auf Die Herzogthümer Schleswig Und Holstein / [Dietrich Boysen]. Altona : Hammerich, 1795
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Vorbericht.
Einleitung.
Erster Theil. Erörterung der Frage: ob, bey einer vorzunehmenden Verbesserung des öffentlichen Gottesdienstes in den Herzogthümern Schleswig und Holstein, ein neues allgemein einzuführendes liturgisches Buch nothwendig oder zweckmässig sey?
22
Erster Abschnitt. Ueber die Frage: ob bey einer vorzunehmenden Verbesserung des öffentlichen Gottesdienstes ein neues allgemein einzuführendes liturgisches Buch (Altarbuch, kirchliches Ritual) nothwendig sey?
54
Zweiter Abschnitt. Uber die Frage: ob bey einer vorzunehmenden Verbesserung des öffentlichen Gottesdienstes ein neues allgemein einzuführendes liturgisches Buch (Altarbuch, kirchliches Ritual) zweckmässig sey?
Zweiter Theil. Ueber die Verbesserungen, welche in Absicht auf das Ganze unserer gemeinschaftlichen Gottesverehrungen, und aller einzelnen bisher gewöhnlichen kirchlichen Religionshandlungen und Gebräuche wünschenswerth seyn mögten.
66
Erster Abschnitt. Von welchen Verbesserungen des öffentlichen Gottesdienstes hier die Rede sey?
70
Zweiter Abschnitt. Wie unser öffentlicher Gottesdienst beschaffen seyn müsse, um zweckmässig zu seyn?
76
Dritter Abschnitt. Näherer Bestimmung der Verbesserungen, die in Absicht auf den ganzen Gang des Gottesdienstes wünschenswerth seyn mögten.
91
Vierter Abschnitt. Nähere Bestimmung der Verbesserungen, welche in Absicht auf jede einzelne bisher gewöhnliche gottesdienstliche Handlung und Religionsfeyerlichkeit zweckmässig seyn mögten.
118
Fünfter Abschnitt. Specielle Bemerkungen über die Verbesserung einiger kirchlichen Gebräuche, die nicht mit zum gewöhnlichen Gottesdienst gehören, sondern von demselben abgesondert verwaltet werden.
128
Sechster Abschnitt. "Sollter aber bey einer vorzunehmenden Verbesserung des öffentlichen Gottesdienstes keine neuen besseren Gebräuche eingeführt werden, um dem Gottesdienst mehr Abwechslung, Würde und Feyerlichkeit zu geben?"
Dritter Theil. Ueber die Vorkehrungen, die wir von unserer Allerhöchsten Landesregierung erwarten dürften, um diese und ähnliche Verbesserungen allmählig zur Wirklichkeit zu bringen.
136
Erster Abschnitt. Ausdrückliche Landesherrliche Befehle zur Einführung gewisser Verbesserungen in Absicht auf den öffentlichen Gottesdienst.
139
Zweiter Abschnitt. Landesherrliche, den Predigern zu ertheilende Erlaubnisse und Freyheiten zur Veranstaltung und Beförderung immer grösserer Verbesserungen in Absicht auf den öffentlichen Gottesdienst.
144
Dritter Abschnitt. Landesherrliche Vorkehrungen zur Veranstaltung eines liturgischen Handbuchs zur Privatanweisung für Prediger.
148
Vierter Abschnitt. Landesherrliche Vorkehrungen, die Aufsicht über Prediger in liturgischer Hinsicht betreffend.
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