Jhrer Chur-Fürstl. Durchl. zu Sachßen, [et]c. [et]c. Erläuterungs-Mandat die Annotation des Vorbehalts der Hypothec oder des Eigenthums wegen rückständiger Kauf- ingleichen An- und Erbe-Gelder auch Tagzeiten, bey denen bey den Churfürstl. Lehns-Curien relevirenden Erb-Gütern betrl. : De Dato Dreßden, den 6. Iunii, 1772 / [Adolph Heinrich Graf von Schönberg.]