Untersuchung zweier verwandter Rechtsfragen : 1) Ob ein in gewisser Sache eingesezter Erbe neben einem ohne gleiche Beschränkung eingesezten als Legatarius anzusehen sey? ; 2) Was Rechtens sey in dem Falle, da ein Erblasser jemand im Geniesbrauch zum Erben einsezt, zugleich aber verordnet, daß nach dessen Tode ein anderer sein (des Testirers) Erbe seyn solle? / vom Postdirector Hennemann in Schwerin
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