Von dem Religionsfrieden, als einem Bewegungsgrunde, dahin zu streben, daß man zum Genusse desjenigen Friedens gelange, welcher höher ist, denn alle Vernunft, wird gehandelt : Womit zu einer öffentlichen Redübung vom belobten Religionsfrieden und andern nützlichen Materien, auf den 14 November 1755 ... gehorsamst und ergebenst / einladet M. Christian Friedrich Hertel, Past. zum H. Geiste, und Rect. zu S. Martini
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