Demnach Seine Königliche Majestät in Preußen ... in Dero unterm 30. Junii vorigen Jahres publicirten Montirungs-Reglement ... verordnet, daß über alle und jede Lieferungen, so zur Montirung, Dero auff den Beinen habenden Trouppes geschehen, schrifftliche Contracte geschlossen, und darin ausdrücklich stipuliret werden solle, daß keine andere als in Königlichen Provintzien und Landen verfertigte Waaren, zu liefern ... : Geben zu Berlin, den 15. Septembr. 1714. ... Fr. Wilhelm. ...
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