Patent, Daß nach Seiner Königlichen Majestät Allerhöchst eigenhändig unterschriebenen Cabinets-Ordre über die bisherige Müntz-Edicte mit allem Ernst, Rigueur und Nachdruck gehalten, Insonderheit aber denen Woll-Arbeitern, Fabricanten, Tagelöhnern, Dienstbothen, Handwercks- und Landleuten, Auf Dero Scheide-Müntze, kein Agio angerechnet, der Contravenient vielmehr nach dem Inhalt der Königlichen Edicten und des Patents bestrafet werden soll : [Gegeben Magdeburg, den 13ten Novembris 1752.] / [Königl. Preußische, zur Kreigs- und Domainen-Cammer des Hertzogthums Magedeburg verordnete Præsident ...]
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