Edict, daß die Neue Justitz-Verfassung, wie dieselbe in dem Codice Fridericiano vorgeschrieben, nunmehro auch bey denen sämtlichen Unter-Gerichten eingeführet und beobachtet, nicht minder alle Attention auf Haltung guter Ordnung bey denen Depositen angewandt werden soll : De dato Berlin, den 15. October, 1748. / [Friderich]