Edict, Daß diejenige Advocaten, Procuratores und andere Concipienten, welche sich unterstehen, Leute aufzuwiegeln, um in abgethanen und abgedroschenen Sachen Seiner Königlichen Majestät immediate Memorialien zu übergeben, oder auch in anderen Justitz- und Gnaden-Sachen, durch Soldaten übergeben zu lassen, ohne alle Gande und Pardon ... aufgehangen werden sollen ... : De Dato Berlin, den 16. Nov. 1739 / [Fr. Wilhelm]