Bergrechtliche Gedanken von Erb-Kux : Was er sey? wem er gehöre? wenn er zu vertheilen: wenn statt dessen Abtrag zu thun: wie die Schäden zu taxiren? ob ein Grund-Herr den Erb-Kux loß sagen, und dafür Abtrag alleine von der Gewerkschaft fordern könne? und ob von Tage-Gebäuden und Wasserläuften dergleichen auch verlanget werden könne? / Denen Liebhabern von Berg-Sachen zum Besten entworfen und aufgesetzet von Einem Mitglied des Berg-Schöppenstuhls in Freyberg, Anno 1749. [C. G. L.]