Gründliche Vorstellung, Daß das Käyserl. und Reichs Cammer-Gericht in causis Ecclesiasticis derer Augspurgisch Confession-Verwandten keine Jurisdiction habe : Enthaltend Jn zweyen von denen Herren Cammer-Gerichts-Assessoren Frantz, Schrag, und Krebs, occasione der Streitigkeiten zwischen dem Magistrat zu Wetzlar und dasigem Pfarrer Hellmund an das Hochpreißliche Evangelische Corpus zu Regenspurg erlassenen Memorialien und darzu gehörigen Beylagen [Wetzlar, den 29. Sept. 1714.]