Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden, König in Pohlen ... Fügen hierdurch allen Unseren Prælaten ... auch denen, so sich unsers Schutzes gebrauchen, zu wissen: ... daß keinem Deserteur der seit de 1. Maji des abgewichenen 1718. Jahres .. desertiret ist, ... der keinen hinlänglichen Abschied oder gültigen Pass vorzuzeigen hat, .... derselbe sofort, in sichern Verhafft gezogen ... : [So geschehen Warschau, den 20. Februarii, Anno 1720.]