Demnach Seine Königliche Majestät in Preussen, [et]c. Unser allergnädigster König und Herr, ein allgemeines verbessertes Wechsel-Recht emaniren, und unterm 25ten Septembr. jüngsthin zum Druck befördern zu lassen für nöthig erachtet, auch ... wollen, daß nach Ablauff zweyer Monath, ... darüber mit allem Ernst und Nachdruck gehalten, und in allen Iudiciis darnach gesprochen werden solle ... : Halberstadt den 21ten Decembr. 1724.